Baubegleitung

Die Baubegleitung durch den Sachverständigen unterstützt bei der Aufdeckung von Fehlern, Schäden, Mängeln und nicht vollständig erbrachten Leistungen.

Hierzu zählen u. a. Ursachenanalyse, Beweissicherung, Meditation, Feststellung von Schäden und Mängeln, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.

Egal, ob Sie neu bauen oder ein Bestandsobjekt sanieren, es beginnt mit einer Bestandsaufnahme, der Erfassung Ihrer Wünsche und der vertraglichen Festlegung der gewünschten Leistungen.

Bei Neubauten werden in der Regel 5-6 Begehungen nach Baufortschritt durchgeführt.

  1. Besichtigung der Örtlichkeiten und Prüfung der technischen Bauunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  2. Ortstermin nach Aushub der Baugrube
  3. Ortstermin nach Fertigstellung der Bodenplatte bzw. des Kellers
  4. Ortstermin nach Fertigstellung des Rohbaus, vor den Verputzarbeiten
  5. Ortstermin nach Fertigstellung der Verputz-, Trockenbau- und Estricharbeiten
  6. Abnahme- bzw. Übergabetermin

Besonderes Augenmerk liegt auf den Abdichtungsarbeiten zu Bodenplatte, Keller und Bad und dem Einbau der Fenster.

Bis zur Abnahme hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Ab der Abnahme hat der Auftraggeber (Bauherr) darzulegen, dass ein Baumangel besteht (Beweislastumkehr).

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte nochmals eine Begehung durchführt werden, um evtl. nach Fertigstellung aufgetretene Mängel zu protokollieren und anzuzeigen.

Bei Sanierungen im Bestand sind die Begehungstermine nach Aufwand der geplanten Sanierungsarbeiten festzulegen. In der Regel wird hier nach Zeitaufwand abgerechnet.

In beiden Fällen erfolgt während den Begehungen die Suche nach Mängeln bzw. nach Gegebenheiten, welche zu Mängeln führen können. Es erfolgt eine Fotodokumentation und die Berichterstellung zum Begehungstermin.

Auch kann die Rechnungsprüfung, die Aufmaßprüfung, die Überprüfung von zusätzlich erbrachten Leistungen auf Richtigkeit erfolgen.

Die Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird in der Regel die Qualität der Bauleistungen verbessern und dazu beitragen Rechtstreitigkeiten zu verhindern. Meist können begangene Fehler noch behoben werden.

Mit vernünftigem wirtschaftlichem Aufwand ist die hundertprozentige mangelfreien Qualität auch mit einem Sachverständigen kaum zu erreichen. Dazu müsste dieser ständig anwesend sein und gleichzeitig jeden Handwerker überwachen.

Durch die Unterstützung eines Sachverständigen verbessern Sie jedoch in jedem Fall Ihre Position.