Entscheidung für einen Sachverständigen

Ursachen von Schäden an Gebäuden sind neben Baumängeln und Alterung auch Mängel bei einer Intstandsetzung sowie Einflüsse von außen.

Baumängel beruhen häufig auf Planungs-, Ausführungs- und Materialfehlern.

Gebäudeschäden werden in Spontan- und Allmählichkeitsschäden unterschieden.

Spontanschäden werden z.B. durch den Einfluss von benachbarten Grundstücken, Elementarereignissen oder durch Schädlinge hervorgerufen.

Allmählichkeitsschäden sind beispielsweise Alterung, Umwelteinflüsse, Schadstoffe und die Abnutzung durch den Gebrauch.

Der Sachverständige sucht nach der Ursache für den vorhandenen Schaden. Mit dieser Kenntnis kann eine nachhaltige Behebung des Schadens einhergehen. Wird die Ursache nicht gefunden und behoben, sondern nur die Symtome beseitigt, kann nicht mit einem nachhaltigen Erfolg gerechnet werden.

Verputzt beispielsweise der Handwerker den Riss in der Wand, ohne die Ursache der Rissbildung zu kennen und zu beseitigen, kann dies zu weitaus größeren Schäden führen. 

Auf die Ursachen zu Rissbildungen, Feuchteschäden, Schimmelbildung etc. wird in anderen Beiträgen gesondert eingegangen.

Gutachter sind Sachverständige, die ein Gutachten erstatten. Unter Erstattung versteht man die Erstellung des Gutachtens, einschließlich der dafür notwendigen Untersuchung und durchgeführten Ortstermine.

Die Arten von Gutachten:

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Versicherungsgutachten

Mitunter ist ein Kurzbericht bzw. ein Begehungsprotokoll oder auch eine mündliche Auskunft über vorliegende Schäden und deren Ursachen ausreichend. Ebenso kann eine Vorgabe zur Behebung des Schadens bzw. der Schadenursache für den ausführenden Handwerker abgegeben werden.

Ein Ortstermin mit den erforderlichen Untersuchungen ist jedoch immer erforderlich.